In den vergangenen Monaten wurde Georg Friedrich Prinz von Preußen in einzelnen Medien wiederholt dafür kritisiert, dass er sich gegen falsche Aussagen gerichtlich zur Wehr setzt. Die Vorwürfe reichten von angeblich „übertriebenen Reaktionen auf Lappalien“ bis hin zu „Angriffen auf die Freiheit der Wissenschaft“. Vor diesem Hintergrund hat der Prinz von Preußen entschieden, Fälle öffentlich machen. „Die interessierte Öffentlichkeit kann hierdurch zum einen von der rechtlichen Bewertung durch unabhängige Gerichte Kenntnis erlangen, und sich zum anderen selbst ein Bild von dem Grad der Desinformation machen“, so der Prinz.
Auslöser für die jüngste gerichtliche Entscheidung war ein Beitrag im Feuilleton der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ (FAZ), der unter der Überschrift „Die Ehre der Familie“ am 9. September 2020 erschienen war. Verfasser waren die Vorsitzende des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, Professor Eva Schlotheuber, und Professor Eckart Conze. In diesem Artikel wurde das Haus Hohenzollern mit einer Reihe von Falschbehauptungen angegriffen. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20.10.2020 (Az.: 27 O 375/20) der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ (GmbH) die nachfolgenden Ausführungen als Falschbehauptung festgestellt und ihre weitere Verbreitung untersagt:
Dieser Beschluss gegen die genannte Zeitung ist noch nicht rechtskräftig und kann durch Rechtsmittel angegriffen werden. Im Rahmen der letzten Pressemitteilung vom 12. Oktober hat das Haus Hohenzollern die oben genannten Falschmeldungen in der Sache erläuternd richtiggestellt. Die offizielle Website des Hauses ist im Übrigen bereits Juni 2002 online gegangen.
Frau Professor Schlotheuber und Herr Professor Conze hätten sich jederzeit an die Pressestelle des Hauses wenden können, um sich zu informieren und ggf. ihre Aussagen zu prüfen. Das haben sie nicht getan. Entsprechende Anfragen hat es nicht gegeben. Eine seriöse Debatte, wie sie auch das Haus Hohenzollern fordert und unterstützt, ist so nicht möglich.