Großes Jubiläum auf der Burg Hohenzollern
Vor 25 Jahren: Ein Stammtisch, bestehend aus sieben Schlossführern der Burg Hohenzollern war letztendlich ausschlaggebend für die Gründung eines besonderen […]
meine Familie und ich freuen uns sehr über Ihr Interesse an Geschichte und Gegenwart des Hauses Hohenzollern, des vormals regierenden Preußischen Königshauses.
Mit über 350.000 Besucherinnen und Besuchern aus aller Welt gehört unser Stammsitz, die Burg Hohenzollern bei Hechingen in Baden-Württemberg, zu den populärsten privaten Museen in Deutschland. Die Burg Hohenzollern ist bis heute im Privatbesitz der beiden Linien unseres Hauses. Hier beginnt vor über 950 Jahren die Geschichte meiner Familie, die das letzte Jahrtausend in Europa maßgeblich mitgestaltet hat. Die Königsschlösser in Potsdam und die königlichen Parkanlagen gehören heute zum Weltkulturerbe. Viele meiner direkten Vorfahren, darunter die preußischen Könige und die späteren deutschen Kaiser Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II., aber auch die britische Königin Victoria, die Großmutter Kaiser Wilhelms II., gehören zu den prägenden Persönlichkeiten ihrer Epoche.
Viele bedeutende Zeugnisse unserer fast 1000-jährigen Familiengeschichte sind heute Bestandteil der privaten Kunstsammlung, die ich verwalte. Ein großer Teil der Sammlung wird bereits seit über 70 Jahren auf der Burg Hohenzollern öffentlich ausgestellt, darunter die preußische Königskrone, die für Kaiser Wilhelm II. angefertigt wurde. Aufgrund der großen Beliebtheit der Ausstellung werden wir die Ausstellungsflächen in den kommenden Jahren sukzessive erweitern, um künftig noch mehr Kunstwerke aus meiner privaten Sammlung auf unserer Stammburg zu zeigen. Auf der Burg Hohenzollern befindet sich zudem das private Archiv unserer Familie, das interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offensteht.
Seit 1954 ist die Burg auch Ferienresidenz für Schülerinnen und Schülern aus benachteiligten Familien. Die Kinder und Jugendlichen erleben als Gäste der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung kostenlose Ferienaufenthalte auf der Burg Hohenzollern, begleitet von einem musikpädagogischen Bildungsprogramm. Über 14.000 Kinder und Jugendliche haben seit Gründung der Stiftung auf unserer Burg übernachten können.
Die ebenfalls zu meinem Privatbesitz gehörende, öffentlich zugängliche Prinzeninsel im Großen Plöner See in der Nähe von Hamburg ist ein weiteres beliebtes Ausflugsziel mit einem im Winter 2020/2021 renovierten Ausflugslokal.
Weitere bedeutende Gegenstände meiner privaten Kunstsammlung können derzeit in Einrichtungen der Stiftung Preussischer Kulturbesitz und der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten besichtigt werden. Bereits seit den 1950er Jahren gehörte mein Großvater, Dr. Louis Ferdinand Prinz von Preussen (1907-1994), zu den größten privaten Leihgebern im damaligen West-Berlin. Diese Leihgaben werden seit 1994 unentgeltlich öffentlichen Schlössern und Museen in Berlin und Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Seit der Wiedervereinigung bringt sich meine Familie aktiv in den Dialog ein, wie die ungeklärte Frage des Eigentums an rund 15.000 weiteren Kunstwerken abschließend geklärt werden kann, die meine Urgroßeltern Wilhelm und Cecilie sowie meine Großeltern Louis Ferdinand und Kira im Jahr 1945 auf ihrer Flucht in den Westen Deutschlands zurücklassen mussten.
Dass es auch in über 30 Jahren nicht gelungen ist, abschließend zu klären, welche Kunstwerke zu unserer privaten Sammlung und welche Gegenstände zu den staatlichen Sammlungen gehören, macht deutlich, wie komplex die Thematik ist. Eine gerichtliche Klärung könnte weitere Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass ein außergerichtlicher Kompromiss im Interesse aller Beteiligten und insbesondere auch im Interesse der staatlichen Sammlungen sein würde. Ich selbst bin dabei zu erheblichen Zugeständnissen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und der Länder Berlin und Brandenburg bereit, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben und der historischen Verantwortung meiner Familie gerecht zu werden. In jedem Fall wird meine Privatsammlung auch in Zukunft auf der Burg Hohenzollern und in anderen Schlössern und Museen für kunstinteressierte Besucherinnen und Besucher offen stehen.
Auf dieser Internetseite werde ich Sie gerne über alle dazu betreffenden Entwicklungen informieren. Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zur Zukunft unseres gemeinsamen Kulturerbes ist meiner Familie und mir ein wichtiges Anliegen.
Mit besten Grüßen
Georg Friedrich
Prinz von Preussen
Aktuelle Ereignisse um das Haus Hohenzollern
1858
08. Februar 1858
Einzug von Prinz Friedrich (III.) Wilhelm von Preußen und Victoria Princess Royal von Großbritannien und Irland 1858 in Berlin, Gemälde von Hugo von Reichenbach 1860; BHZ, Foto R. Beck
Der heutige feierliche Einzug der Princess Royal von Großbritannien und Irland, Victoria, Gemahlin des Prinzen Friedrich Wilhelm, des späteren Deutschen Kaisers Friedrich III., in Berlin wird, wie damals üblich, von einer offiziellen Bekanntmachung begleitet. Die ausführliche Darstellung zeigt deutlich an, wie sehr der preußische König dieses Ereignis hervorheben möchte, was seinen Grund in der Tatsache hat, dass die Vermählung des Kronprinzen nicht, wie eigentlich in Preußen gefordert, in Berlin stattgefunden hat, sondern in London. Queen Victoria hatte sich hier mit dem Wunsch durchgesetzt, ihre Tochter in London zu verheiraten. Dementsprechend wird der Einzug des Paares in der preußischen Hauptstadt mit einem unglaublichen Aufwand betrieben, der den Eindruck entstehen lässt, man würde hier ein noch größeres Vermählungsfest begehen wollen als dies in London geschehen ist. Für 2 ½ Groschen können die Berliner nun also ein zehnseitiges Heft erstehen, das den etwas sperrigen Titel „Vollständiger Wegweiser für die Feier der Einholung Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen in Berlin am 8. Februar 1858“ trägt. Enthalten sind zunächst ausführliche „Biographische Notizen“ über den dereinstigen Thronfolger Friedrich Wilhelm unter Nennung der Stationen seiner militärischen Laufbahn, seines Studiums und aller ihm verliehenen Orden. Über seine Gemahlin die „Prinzessin Royal Victoria Adelaide Mary Luise, von Großbrittanien [sic] und Irland“ gibt es außer Geburtstag und Nennung der Eltern keine weiteren Angaben, dafür aber den vielsagenden Hinweis, dass ja nun die Beschreibung der Vermählungsfeier nicht vonnöten sei, da dies ja „nicht zum Zwecke der gegenwärtigen Schrift“ gehöre und bereits in den Zeitungen ausführlich genug erfolgt sei. Die weiteren Kapitel des Heftchens führen die „möglichst große Strecke“ durch preußisches Gebiet (über Köln, Düsseldorf, Magdeburg, Potsdam) an, den der Zug der Vermählten nimmt, den genauen Ablauf der zweitägigen „Einholungsfeierlichkeiten“ – vor allem mit dem Zug des Paares vom Schloss Bellevue über das Brandenburger Tor, der Promenade unter den Linden über den Opernhausplatz, die Schloßbrücke bis zum Portal des Königlichen Schlosses. Der gesamte Weg ist gesäumt von preußischen und englischen Fahnen, Ehrentribünen, Blumenkränzen, Ehrenpforten für Ansprachen, Girlanden und beim Durchfahren des Brandenburger Tores werden 24 Kanonenschüsse abgefeuert. Von den Gewerken über das Militär bis zur Stadtverwaltung sind alle wichtigen Berliner zugegen und bereiten dem Paar den Weg in eine Zeit, die vor allem für Prinzessin Victoria ein hohes Maß an Eingewöhnungsbereitschaft erfordern wird.
Itatqui berum doluptas sed que vel maionsequi asi doluptati conet ventior solupta et volorem poresequi que acid mossin ea quistrum iliquae. Itatqui berum doluptas sed que vel maionsequi asi doluptati conet ventior solupta et volorem poresequi que acid mossin ea quistrum iliquae.
Erläuterungen zu den aktuellen Diskussionen
Die Hohenzollern sind eine der bedeutendsten Dynastien des ehemaligen deutschen Hochadels und wurden bereits im Jahre 1061 erstmals erwähnt. Ihre Stammburg ist die Burg Hohenzollern im Zollernalbkreis (Baden-Württemberg). Die Hohenzollern teilen sich u.a. in die brandenburgisch-preußische Linie und in die schwäbische Linie (schwäbische Hohenzollern). Als Kurfürsten von Brandenburg (ab 1415), Preußische Könige (ab 1701) und Deutsche Kaiser (ab 1871) trugen sie 500 Jahre lang große politische Verantwortung in Norddeutschland und für Deutschland. Der heutige Chef des Hauses Hohenzollern (brandenburgisch-preußische Linie) ist Ururenkel des letzten Königs von Preußen und Deutschen Kaisers Wilhelm II. (1859–1941). Wilhelms Regierung endete nach dem Ende des Ersten Weltkriegs im November 1918 mit seiner Abdankung.
Die aktuelle Fragestellung führt in die Zeit unmittelbar nach 1945, denn es geht um einen Sachverhalt, der in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) entstanden ist. Die Sowjetische Besatzungsmacht hat damals in ihrem Herrschaftsgebiet hunderttausende Menschen entschädigungslos enteignet. Weitere Enteignungen erfolgten durch die DDR. Das galt auch für die Familie Hohenzollern, die in dieser Zeit einen Großteil ihres Privatvermögens verloren hat. Heute stehen staatliche Stellen und die Betroffenen bzw. ihre Erben vor der Aufgabe, die Folgen der Enteignungsaktionen zu klären.
Dazu wurden während und nach der Wiedervereinigung Deutschlands rechtliche Regelungen getroffen. Sie stehen im Vermögensgesetz von 1990 (VermG) und im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 (EALG). Das Gesetz unterscheidet zwischen unbeweglichen Gütern wie Immobilien und beweglichem Eigentum, worunter auch Kunstgegenstände fallen.
Nach der Wiedervereinigung haben viele tausend Anspruchsteller vergleichbare Rechte geltend gemacht, darunter auch die Hohenzollern. In den 1990er Jahren hat Prinz Louis Ferdinand sen. einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Verfahren ist nunmehr seit über 25 Jahren anhängig.
Bei Immobilien bzw. Nutzflächen sieht das EALG bestimmte Ausgleichsleistungen nach einem speziellen Berechnungsschlüssel vor. Berechnungsgrundlage für die ggf. zu leistende Entschädigung ist demnach nicht der heutige Verkehrswert der enteigneten Immobilie; vielmehr wird von amtlicher Seite der Einheitswert von 1935 zugrunde gelegt. Im Falle der enteigneten Immobilien des Hauses Hohenzollern liegt dieser Einheitswert im Land Brandenburg bei etwa 42 Mio. DM. Auf Grund der gesetzlichen Regelung geht es aber weder um einen Ausgleich in Höhe des Einheitswertes noch um den Verkehrswert, der den Einheitswert um ein Vielfaches übersteigen würde. Aus dem Gesetz ergibt sich ein rechnerischer Anspruch auf Ausgleichsleistungen in Höhe von 1,2 Mio. €. Hierbei handelt es sich um einen von der zuständigen Behörde ermittelten Betrag. Darüber hinaus eröffnet das Gesetz für die Enteigneten die Möglichkeit, land- und forstwirtschaftliche Flächen zurückzuerwerben. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Flächen nicht bereits von staatlicher Seite veräußert worden sind.
Das Gesetz von 1994 sieht außerdem die Rückgabe von beweglichen Gütern (Mobilien) vor, sofern sie sich in den entsprechenden Häusern befunden haben. Für alle betroffenen Mobilien besteht grundsätzlich ein Rückgabeanspruch.
Die Familie hat allerdings wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass es ihr im Rahmen einer umfassenden gütlichen Einigung nicht darum geht, solche Ansprüche umfänglich durchzusetzen. Das Haus Hohenzollern möchte im Einvernehmen mit den beteiligten Institutionen und staatlichen Stellen in verbindlicher Form sicherstellen, wie mit den betroffenen Mobilien, etwa unter konservatorischen Aspekten, umgegangen wird, und wo sie letztlich verbleiben sollen. Dabei sind die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Richtig ist, dass es nach Abschaffung der Monarchie und der Begründung der Weimarer Republik eine Diskussion darüber gegeben hat, wie mit dem Vermögen der Hohenzollern umgegangen werden soll. Zunächst wurde das gesamte Vermögen der Familie beschlagnahmt. Erst im Jahre 1926 kam es zu einer Einigung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern, mit dem Ergebnis einer eindeutigen Aufteilung in staatliches Vermögen und Privateigentum der Familie. Im Rahmen eines Vertrages - in Gesetzesform durch den preußischen Landtag bestätigt - wurde genau geregelt, welche Vermögensteile als staatliches Vermögen und welche als Privateigentum der Familie anzusehen sind. In der Folge wurden die als Privateigentum identifizierten Vermögensteile aus der Beschlagnahmung herausgegeben. Alles andere verblieb beim Preußischen Staat.
Der überwiegende Teil dessen, was der Familie 1926 als Privateigentum zugesprochen wurde, lag auf dem Gebiet Deutschlands, das 1945 zur Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde. Von den in der SBZ durchgeführten entschädigungslosen Enteignungen waren in der Folge tausende Familien betroffen, darunter auch die Hohenzollern. Die Hohenzollern haben dadurch den weitaus größten Teil ihres Privateigentums verloren. Die Familie will nicht ein zweites Mal entschädigt werden, wie öffentlich behauptet wurde. Sie hat lediglich, wie viele andere auch, einen Antrag auf Rückübertragung verlorener Vermögenswerte gestellt. Das geschah auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung geschaffen hat.
Grundsätzlich ist die Rückgabe von Immobilien durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 (EALG) geregelt. Die Möglichkeiten sind sehr restriktiv.
Soweit sich diese Frage auf ein Wohnrecht der Familie in Liegenschaften bezieht, die ihr früher gehörten, ist festzuhalten, dass der Auseinandersetzungsvertrag von 1926 ein auf drei Generationen begrenztes Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof vorsah. Unabhängig davon ist nach der Wiedervereinigung aus der Landesregierung Brandenburg in den 90er Jahren ein Vorschlag gekommen, der in diese Richtung zielt. Sowohl von der Regierung in Potsdam als auch von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin/Brandenburg hat es konkrete Angebote gegeben, im Rahmen einer Vergleichslösung Liegenschaften an die Familie (zurück) zu übertragen. Bereits zu DDR-Zeiten hatte es entsprechende konkrete Überlegungen gegeben, der Familie ein Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof anzubieten. Die Frage des Wohnrechts ist also keine „Erfindung“ der Familie.
Prinz Georg Friedrich hat in diesem Zusammenhang aber seit Juli dieses Jahrs wiederholt öffentlich festgestellt, dass eine umfassende gütliche Einigung an der Frage des Wohnrechts nicht scheitern werde.
Die entsprechenden Eigentumsfragen sind seit Jahrzehnten ungeklärt. Daraus ergibt sich, dass zunächst Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Aber auch danach besteht für die Museen keine „Gefahr“. Prinz Georg Friedrich hat mehrfach das kulturelle Verantwortungsbewusstsein seiner Familie betont und festgestellt, dass er die Bestände, vor allem, wenn sie öffentlich ausgestellt sind, an den bisherigen Orten belassen möchte. Insofern stellt sich auch nicht die Frage nach der Herausgabe berühmter Kunstwerke.
Manche Medien schrieben: Diese Forderungen haben zur Folge, dass mindestens zwei Museen geschlossen werden müssen. Diese Behauptung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Vielmehr ist die Familie Hohenzollern seit langem einer der größten Leihgeber bedeutender Brandenburger und Berliner Museen und wünscht sich, dass dies so bleibt.
Es geht der Familie Hohenzollern um eine umfassende gütliche Einigung. Diese würde Rechts- und Planungssicherheit für alle gewährleisten und die Grundlage für eine dauerhafte und fruchtbare Kooperation bieten. Eine solche Einigung ist daher auch das Ziel von Prinz Georg Friedrich. Aus seiner Sicht soll dadurch unter anderem sichergestellt werden, dass bedeutende Stücke der Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen: Es war und ist die staatliche Seite, die sich für die Idee eines Hohenzollernmuseums einsetzt. Sie hat dabei frühere Vorstellungen der Einrichtungen weiterentwickelt. Erst danach ist das Projekt an die Familie herangetragen worden, die es aufgegriffen und seitdem unterstützt hat.
In diesem Museum könnten Stücke, die für die Öffentlichkeit besondere Relevanz haben, in einer Dauerausstellung präsentiert werden. Sowohl die beteiligten Institutionen als auch die Familie könnten dafür Leihgaben zur Verfügung stellen. Es liegt auf der Hand, dass ein solches, auf Langfristigkeit angelegtes Projekt nur sinnvoll ist, wenn sich die Beteiligten zu einer Ausstellung auf Dauer verpflichten würden. Dazu ist die Familie bereit.
Die Familie Hohenzollern ist seit vielen hundert Jahren in besonderer Weise mit der Geschichte Preußens und Deutschlands verbunden. Die wissenschaftliche Literatur dazu dürfte ganze Bibliotheken füllen, und es ist ganz selbstverständlich, dass diese Geschichte Gegenstand der Diskussion innerhalb der Familie ist. Diese Diskussion wird der Natur der Sache entsprechend durchaus selbstkritisch und mitunter kontrovers geführt. Dr. Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen hat sich bereits vor mehr als vierzig Jahren mit dem Wirken einzelner Familienmitglieder und ihrer Rolle während der Weimarer Republik und im sogenannten Dritten Reich auseinandersetzt. Das Buch ist zuletzt 2003 in überarbeiteter und erweiterter Form neu erschienen. Bisher gibt es keine vergleichbar umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Prinz Louis Ferdinand sen. hatte bereits früher das Erscheinen einer Biografie von Klaus W. Jonas über den Kronprinzen gefördert. Diese Arbeit, die die Persönlichkeit des ältesten Kaisersohnes kritisch beleuchtet, ist die bisher umfassendste Biografie des Kronprinzen geblieben.
Das derzeitige Verfahren hat erneut zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema geführt. Es sind vier Gutachten vorgelegt worden, die teilweise sehr unterschiedliche Aussagen treffen über die geschichtliche Rolle und Bedeutung des Kronprinzen sowie über die Motivation und die Auswirkungen seines Handelns. Zwei Gutachten gab der damalige brandenburgische Finanzminister Görke (Die Linke) in Auftrag. Sie kommen auf der Basis schon bekannter Quellen, die zum Teil bereits vor Jahren in der oben genannten Publikation veröffentlicht wurden, zu dem Schluss, der Kronprinz habe der Errichtung des nationalsozialistischen Regimes „erheblichen Vorschub“ geleistet. Folgt man der Argumentation dieser Gutachter, wäre ein Entschädigungsanspruch ausgeschlossen.
Im Gegensatz dazu stehen zwei Gutachten, die von der Familie in Auftrag gegeben wurden. Auch auf der Grundlage neuer und bisher nicht berücksichtigter Quellen und Erkenntnisse kommen sie zu dem Ergebnis, dass angesichts der bestehenden Faktenlage ein ''erhebliches Vorschubleisten'' nicht gegeben sei. Das würde den Entschädigungsanspruch bestätigen.
Die Familie bekennt sich zum offenen Umgang mit seiner Geschichte, und das schließt die kritische Auseinandersetzung damit ein. Folgerichtig stand auch den vom Land Brandenburg beauftragten Parteigutachtern der Zugang zu ihrem Hausarchiv offen, das sich auf der Burg Hohenzollern befindet.
Die Familie bekennt sich ebenso zu einer unvoreingenommenen Auseinandersetzung mit den historischen Themen und es steht für sie außer Frage, dass sie sich einem rechtstaatlichen Verfahren anvertraut. Dem Ausgang dieses Verfahrens sieht die Familie zuversichtlich entgegen.
Die Tatsache, dass die Familie schon heute der größte private Leihgeber in den Museen in Brandenburg und Berlin ist, hat dazu geführt, dass es bereits in der Vergangenheit viele sehr erfolgreiche Projekte in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Kultureinrichtungen gegeben hat. Die Familie möchte diese Arbeit im Rahmen ihrer kulturellen Verantwortung gerne fortsetzen.
Die Familie hat in der Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte nicht zuletzt auch den Schluss gezogen, dass die Förderung des europäischen Gedankens zu den herausragenden Aufgaben der Gegenwart gehört. Sie sucht dem durch ihr Engagement in der Jugendarbeit, durch einschlägige Veranstaltungen, durch Ausstellungen bzw. Leihgaben an Einrichtungen in europäischen Nachbarländern und andere Projekte zu entsprechen.
Die Wirkung der preußischen Geschichte geht weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Projiziert man beispielsweise die Karte Preußens in seiner größten Ausdehnung auf das heutige Europa, stellt man fest, dass eine ganze Reihe europäischer Länder einen unmittelbaren Bezug zur preußischen Geschichte oder sogar eine preußische Vergangenheit haben. Durch die gezielte Förderung von Ausstellungsprojekten mit Leihgaben mit den europäischen Nachbarn möchte die Familie nicht zuletzt auch den europäischen Gedanken fördern. In diese Richtung zielt beispielsweise das geplante Hohenzollern-Netzwerk, das auch in Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen künftig europaweit erschlossen werden soll.
Die Familie hat sich in keinem Fall gegen eine kritische Berichterstattung als solche gewandt. Das wäre presserechtlich auch gar nicht möglich. Sie hat sich ausschließlich gegen Falschmeldungen zur Wehr gesetzt. Gerade in der lebhaften und kontroversen Diskussion ist es wichtig, dass alle Beteiligten von einer zutreffenden Informationsgrundlage ausgehen und sich auf dieser Grundlage ihre Meinung bilden können. Die zahlreichen und deutschlandweiten gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass die Familie daher mit dem Vorgehen gegen Falschmeldungen einen Beitrag für die Öffentlichkeit geleistet hat.
Es ist völlig unzutreffend, von „Geheimverhandlungen“ zu sprechen. Bereits vor Jahren wurde in den Medien berichtet, dass es Gespräche zwischen den Beteiligten gibt. Zum anderen greifen normale Vertraulichkeitsvorschriften, die ihren Ursprung in Gesetzen haben, nämlich insbesondere § 30 VwVfG und § 5 VwVfG. Demnach hat jeder Bürger grundsätzlich einen Anspruch auf Vertraulichkeit in einem Verwaltungsverfahren. Dass es sich nicht um „Geheimverhandlungen“ handeln kann wird auch an dem Umstand deutlich, dass jegliche Verhandlungsergebnisse am Ende durch die Länderparlamente genehmigt werden müssen.
Das Haus Hohenzollern gehörte mit seiner privaten Kunstsammlung bereits seit den 1950er Jahren zu den größten privaten Leihgebern für öffentliche Museen im damaligen West-Berlin. Seit der Wiedervereinigung bringt sich der Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen aktiv in den Dialog mit der Bundesregierung und den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg ein, wie eine Reihe von ungeklärten Eigentumsfragen abschließend geregelt werden kann. Dabei geht es unter anderem um rund 15.000 Kunstwerke, die die väterlichen Urgroßeltern und die Großeltern von Georg Friedrich Prinz von Preußen im Jahr 1945 auf ihrer Flucht in den Westen Deutschlands in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone und Ost-Berlin zurücklassen mussten.
Georg Friedrich Prinz von Preußen legt großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger transparent über die Entwicklungen seiner Gespräche mit den staatlichen Institutionen zur Zukunft unseres gemeinsamen Kulturerbes zu informieren. Deshalb werden auf der Website häufig gestellte Fragen beantwortet und zu aktuellen Entwicklungen Stellungnahmen veröffentlicht.
Zur Festnahme von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung sowie Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten […]
Im vergangenen Jahr hatte der Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, angekündigt, transparent über seine Gespräche mit […]